Camping De Duinpan Bedingungen

Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

  • Ferienunterkunft: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen (mit festem Standplatz), Bungalow, Sommerhaus, Hütte für Wanderer und dergleichen;
  • Unternehmer: der Betrieb, die Einrichtung oder der Verein, der bzw. die dem Erholungssuchenden die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt;
  • dem Erholungssuchenden: derjenige, der mit dem Unternehmer den Vertrag in Sachen der Ferienunterkunft schließt;
  • dem/ den Miterholungssuchenden: die ebenfalls im Vertrag genannte(n) Person(en);
  • einem Dritten: jede andere Person, die nicht der Erholungssuchende und/ oder sein Miterholungssuchender/ einer seiner Miterholungssuchenden ist;
  • vereinbartem Preis: der Betrag, der für die Benutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird; hierbei ist anhand einer Preisliste anzugeben, was nicht im Preiss einbegriffen ist;
  • Kosten: alle mit dem Betreib des Erholungszentrums zusammenhangenden Kosten der Unternehmers;
  • Informationen: schriftliche/ elektronische Daten über die Benutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und Regeln in Bezug auf den Aufenthalt;
  • Annullierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Erholungssuchenden, und zwar vor dem Anfangsdatum Aufenthalts

Artikel 2: Inhalt des Vertrags

  • Der Unternehmer stellt dem Erholungssuchenden zu Erholungszwecken, also nicht für permanente Bewohnung, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs zur Verfügung, und zwar für den vereinbarten Zeitraum und zu dem vereinbarten Preis.
  • Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Erholungssuchenden die schriftlichen Informationen, aufgrund deren der Vertrag unter anderem geschlossen wird, im Voraus auszuhändigen. Der Unternehmer hat den Erholungssuchenden von
  • Änderungen dieser Informationen immer rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  • Wenn die Informationen erheblich von den beim Eingehen des Vertrags erteilten Informationen abweichen, ist der Erholungssuchende berechtigt, den Vertrag ohne Kosten rückgängig zu machen.
  • Der Erholungssuchende ist verpflichtet, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass ein Miterholungssuchender/Mitholungssuchende und/ oder ein Dritter/ Dritte, der bzw. die ihn besucht/ besuchen und/ oder sich bei Ihm aufhält bzw. aufhalten, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einhalten.

Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrags

  • Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass dazu eine Kündigung erforderlich ist.

Artikel 4: Preis und Preis Änderung

  • Der Preis wird auf der Grundlage der in diesem Moment geltenden Tarife vereinbart, die der Unternehmer festgesetzt hat.
  • Wenn nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine zusätzliche Belastung seitens des Unternehmers infolge einer Änderung der Lasten und/oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Erholungssuchenden beziehen, extra Kosten entstehen, können diese auch nach Abschluss des Vertrags an den Erholungssuchende weitergegeben werden.

Artikel 5: Bezahlung

  • Der Erholungssuchende hat die Zahlungen in Euros zu leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist, und zwar unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
    Wenn der Erholungssuchende trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seine Zahlungsverpflichtung binnen einer Wochen Frist nach Erhalt der schriftlichen, Mahnung nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und zwar unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  • Wenn der Unternehmer am Ankunftstag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags ist, ist er berechtigt, dem Erholungssuchenden den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechtes der
  • Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  • Die dem Unternehmer mit Recht entstanden außergerichtlichen Kosten nach einer Inverzugsetzung gehen zu Lasten des Erholungssuchenden. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher
  • Zahlungsaufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.

Artikel 6: Annullierung

Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese Betragt:

  • bei Annullierung mehr wie drei Monate vor dem Anfangsdatum: 15% des vereinbarten Preises;
  • bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises;
  • bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises;
  • bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 100% des vereinbarten Preises

Die Entschädigung ist proportional abzüglich der Verwaltungskosten rückzuertstatten, wenn der Platz von einem Dritten auf Empfehlung der erholungssuchenden und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts reserviert wird.

Artikel 7: Benutzung durch Dritte

  • Benutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer dazu schriftlich seine Zustimmung gegeben hat.
  • Die Zustimmung kann unter bestimmten Bedingungen gegeben werden, die - wenn dies falls ist - im Voraus schriftlich festzulegen sind.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Erholungssuchenden

  • Der Erholungssuchende hat den vollständigen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum zu bezahlen.

Artikel 9: Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und Räumung bei einer schuldhaften Nicht- oder Schlechter Füllung und/oder einer unerlaubten Handlung

Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kundigen:

  • Wenn der Erholungssuchende, der/die Miterholungssuchende(n) und/oder ein Dritter/Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den dazu hörigen Informationen und/oder die staatlichen Vorschriften, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt/ erfüllen bzw. Einhalt/ einhalten, und zwar in solchem Maße, dass dem Unternehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
  • Wenn der Erholungssuchende, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, den Unternehmer und/oder Miterholungssuchende belästigt, oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der direkten Umgebung des Geländes vergiftet;
  • Wenn der Erholungssuchende, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, durch die Weise, in der er die Ferienunterkunft benutzt, die Bestimmung des Geländes missachtet.
  • Wenn der Unternehmer eine zwischenzeitliche Kündigung und Räumung wünscht, hat er dies den Erholungssuchenden durch persönlich ausgehändigten Brief wissen zu lassen. In diesem Brief hat er den Erholungssuchenden auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Streitigkeit der Konfliktkommission vorzulegen. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen unterlassen werden.

Nach Kündigung hat der Erholungssuchende dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt ist und das Gelände möglichst bald, jedoch spätestens innerhalb 4 Stunden, verlassen ist.
Der Erholungssuchende bleibt im Prinzip verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu bezahlen.

Artikel 10: Gesetzgebung und Regeln

  • Der Erholungssuchende hat jederzeit dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft, sowohl in- als auch extern, alle Umwelt- und Sicherheitsanforderugen erfüllt, die behördlicherseits an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
  • Der Erholungssuchende ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einzuhalten. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass ein Miterholungssuchender/ Miterholungssuchende und/ oder ein Dritter/ Dritte, der/ die ihn besucht/ besuchen und/ oder sich bei ihm aufhält/ aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einhält/ einhalten.

Artikel 11: Instandhaltung und Anlage

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, das Freizeitgelange und die zentralen Einrichtungen gut instand zu halten.
  • Der Erholungssuchende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Zustand der Ferienunterkunft und der direkten Umgebung während der Laufzeit des Vertrags nicht geändert wird.
  • Dem Erholungssuchenden, dem/ den Miterholungssuchenden und/oder (dem) Dritten ist es nicht erlaubt, auf dem Gelände zu graben, Baume zu schlagen, Sträucher zu stutzen oder eine andere, ähnliche Aktivität auszufuhren.

Artikel 12: Haftung

  • Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für anderen Schaden als Personenschaden und Schade mit tödlichem Ausgang beschränkt sich auf einen Höchstbetrag von Euro 455.000,00 pro Vorfall. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich dagegen zu versichern.
  • Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schade auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dass dies die Folge von Mängeln ist, die dem Unternehmer auszurechnen sind.
  • Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetter Verhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt haftbar.
  • Der Unternehmer ist für Störungen in den Vorsorgungseinrichtungen haftbar, es sei denn, dass es sich um höhere Gewalt handelt.
  • Der Erholungssuchende haftet dem Unternehmer gegenüber für Schade, der durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selber, den/ die Miterholungsschuchenden und/ oder den/ die Dritten verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Erholungssuchenden, dem/ den Miterholungssuchenden und/ oder dem/ den Dritten angerechnet werden kann
  • Der Unternehmer ist verpflichtet, passende Maßnahmen zu treffen, nachdem ihm der erholungssuchende gemeldet hat, dass andere Erholungssuchende ihn belästigt haben

Artikel 13: Regeln in Bezug auf Streitigkeiten

auf alle Streitigkeiten in Bezug den Vertrag ist das niederländische Recht anwendbar. Ausschließlich die Konfliktkommission oder ein niederländisches Gericht ist zuständig, diese Streitigkeiten zu Kenntnis zu nehmen. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 3 wird hierdurch in den fallen, in Bezug auf die in den Bedingen die Konfliktkommission genannt wird, das Recht, ein Zivilreicht anzurufen, nicht berührt.

Annullierungsversicherung - Bedingungen

Was ist versichert?

Annullieren Sie Ihre Reise vorzeitig? Dann haben Sie Recht auf eine Vergütung; dies jedoch nur, wenn Sie die Reise aus einem der Gründe annullieren, die in den Bedingungen zur Annullierungsversicherung aufgelistet sind.

Ab wann ist Ihre Versicherung gültig - und bis wann?

Nachdem Sie die Reservierungsbestätigung erhalten haben, haben Sie vierzehn Tage Bedenkzeit. In diesem Zeitraum können Sie die Versicherung annullieren. Die Bedenkzeit gilt nicht für Versicherungen, die innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Tag Ihrer Anreise geschlossen werden. Die Versicherung endet an dem Tag, an dem Ihre Reise beginnt.

Wann beenden wir Ihre Versicherung?

  • Bei absichtlicher Täuschung / Irreführung beenden wir sofort die Versicherung.
  • Wenn festgestellt wurde, dass Betrug, Schwindel oder arglistige Täuschung vorliegt.

In diesem Fall endet Ihre Versicherung sofort.

Was müssen Sie über die Prämie wissen?

Sie bezahlen die Prämie für diese Versicherung bevor sie in Kraft tritt. Sobald Ihre Versicherung wirksam wird, zahlen wir keine Prämien mehr zurück. Die Prämie beträgt 5 % des Gesamtbetrages Ihrer Reservierung.

Was sind Ihre Verpflichtungen?

Sie und Ihr(e) eventuell Mitversicherte/r/n sind verpflichtet:

  • im Rahmen des Vertretbaren alles Mögliche zu tun, um Schaden zu vermeiden und zu begrenzen;
  • im Falle eines Unfalls oder von Krankheit sofort ärztliche Hilfe hinzuzuziehen und nichts zu unterlassen, was die Genesung fördern könnte. Dies bedeutet auch, dass Sie sich von einem Arzt untersuchen lassen müssen, wenn wir Sie darum bitten. Sie müssen Ihrem Arzt darüber hinaus alle gewünschten Informationen bereitstellen und uns den schriftlichen Befund des Arztes per Post zusenden;
  • uns das Ausmaß / die Reichweite sowie die Umstände zu verdeutlichen und ggf. zu belegen;
  • sollten Sie Ihre Reise annullieren müssen, uns innerhalb von drei Arbeitstagen hierüber in Kenntnis zu setzen. 

Ihre Reise annullieren

Wann sind Sie versichert?

Sie sind ab dem Moment des Abschlusses dieser Versicherung und bis zum Moment Ihres Reisebeginns gegen Annullierungskosten versichert.

Was ist versichert?

Die Kosten der Reise sind versichert.

In welchen Fällen sind Sie versichert?

In den folgenden Fällen sind Sie gegen Annullierungskosten versichert:

Sie, ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades oder ein(e) Mitbewohner(in) sterben, werden schwer krank oder sind durch einen Unfall schwer verwundet worden;

Ein Familienmitglied dritten Grades stirbt;

  • Sie oder Ihr Partner werden / wird schwanger und dies hat direkte Konsequenzen für Ihre gebuchte Reise;
  • Sie, ein(e) Mitversicherte(r), ein(e) Mitbewohner(in) oder Ihr zu Hause wohnendes Kind müssen einen medizinisch notwendigen Eingriff vornehmen lassen;
  • Sie bekommen innerhalb der letzten dreißig Tage vor Reisebeginn unerwartet eine Mietwohnung oder eine Neubauwohnung;
  • Sie werden unverschuldet arbeitslos und verlieren dadurch ein festes Arbeitsverhältnis;
  • Sie bekommen nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit eine Arbeitsstelle angeboten und Ihr neuer Arbeitgeber ist mit der gebuchten Reise nicht einverstanden, da Sie an den geplanten Reisetagen bei ihm anwesend sein müssen. Es muss sich dabei um eine Arbeit von mindestens zwanzig Stunden pro Woche und von einer Dauer von minimal sechs Monaten handeln.
  • Ihre feste Beziehung oder Ihre Ehe wird definitiv aufgelöst. Unter "fester Beziehung" verstehen wir eine Beziehung mit einem gemeinsamen Haushalt.

Was wird vergütet?

  • Wir erstatten die Annullierungskosten bis maximal die Kosten der Reise.
  • Wir erstatten bis maximal den Betrag, der auf Ihrer Reservierungsbestätigung vermerkt ist und was Sie uns tatsächlich bereits gezahlt haben.

Was unsere Gäste sagen

Über unsere Camping

Lekker midweek in eigen land. Alles op fiets afstand, strand tien minuutjes slenteren door prachtig bos- en duingebied. 2 persoon huisje tip top schoon en compleet. Aanrader.

Kim van der Veer - Facebook